News aus dem Bezirksfeuerwehrkommando

Brauchtumsfeuer in Niederösterreich bis 30. Juni verboten

"Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 7. April 2020 aufgrund des § 3 Abs. 4 des Bundesluftreinhaltegesetzes – BLRG, BGBl. I Nr. 137/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2017, verordnet", mit diesen Worten wurde am 7. April die Abänderung der "Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien" eingeleitet. Diese verbietet bis einschließlich 30. Juni 2020 SÄMTLICHE Brauchtumsfeuer. 

Die Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien enthält nun mit der Ziffer 7 ein Verbot von Brauchtumsfeuern. So steht nun unter Z 7: "Die Ausnahmen der Z 2 gelten nicht bis zum 30. Juni 2020." Damit sind im Jahr 2020 Osterfeuer (im Zeitraum zwischen Sonnenuntergang am Karsamstag und Sonnenaufgang am Ostermontag), Sonnwendfeuer (zwischen dem Freitag vor dem 21. Juni und dem nachfolgenden Sonntag) und Johannesfeuer (24. Juni 2020) VERBOTEN.

Die gesamte Verordnung finden Sie hier zum Nachlesen (Stand 8. April 2020):Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien
Quelle und Foto: Presseteam FF Wr. Neustadt

Redaktion BFKDO21

Feuerwehren im Einsatz

Facebook BFKDO Wr. Neustadt Facebook BFKDO Wr. Neustadt

User online

Aktuell sind 122 Gäste und keine Mitglieder online

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.