Servicebereich - Informationen für Veranstaltungen

BFKDO 21 NewsAbsofort stehen im Servicebereich Informationen für Veranstaltungen zur Verfügung. Auf Grund des neuen NÖ Veranstaltungsgesetz, LGBl. 7070, das mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten ist, hat jede Feuerwehr öffentliche Veranstaltungen mind. 4 Wochen vor dem geplanten Termin bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen. 
Zu finden im Bereich Informationen für Veranstaltungen oder direkt den Link folgen.

Informationen für Veranstaltungen