
Neben dem Verordnungstext sind auch die Erwägungen (d.h. die erläuternden Bemerkungen zur DSGVO) zu beachten. Die DSGVO ist zwar unmittelbar anwendbares EU-Recht, sie enthält jedoch Regelungsspielräume, die die Möglichkeit zu materienspezifischen Datenschutzregelungen durch den jeweils zuständigen Gesetzgeber (Bund oder Land im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenz) eröffnen.
Aktuelle Infos zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Feuerwehr findet Ihr auf der Infoseite des Bundesfeuerwehrverbandes.
Quelle Österr. Bundesfeuerwehrverband